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Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held
Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held

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Rechtsanwalt · 10243 Berlin

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Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held

Überblick

Rechtsanwaltskanzlei in der Karl-Marx-Allee 105, Berlin – Termine nach Vereinbarung.

Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held ist ein Betrieb der Kategorie Rechtsanwalt in Berlin. Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held ist eine Kanzlei in Berlin. Die Kanzleiräume befinden sich in der Karl-Marx-Allee 105, 10243 Berlin. Beraten und vertreten werden Privatpersonen ebenso wie Unternehmen aus Berlin und der Umgebung – auch aus den angrenzenden Bezirken ist die Kanzlei gut zu erreichen. Als Schwerpunkt nennt die Kanzlei Verkehrsrecht. Im Verkehrsrecht geht es um Bußgeldbescheide, Fahrverbote, Punkte in Flensburg, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie um die Schadensregulierung nach einem Unfall. Gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich – diese Frist ist knapp. Nach einem Unfall stellt sich außerdem die Frage nach Haftungsquote, Nutzungsausfall, Wertminderung und Sachverständigenkosten. Die Bezeichnung Fachanwältin beziehungsweise Fachanwalt darf nur führen, wer gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet nachgewiesen hat – üblicherweise über einen Lehrgang mit Klausuren sowie eine Mindestzahl bearbeiteter Fälle. Zusätzlich besteht eine jährliche Fortbildungspflicht. Der Titel ist damit ein belastbarer Hinweis auf Spezialisierung in genau diesem Bereich. Ein allgemeiner Hinweis, der in fast allen Rechtsgebieten gilt: Fristen sind entscheidend. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Daneben gibt es zahlreiche kürzere Sonderfristen – etwa im Arbeits-, Verkehrs- und Sozialrecht. Wer ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung erhält, sollte das Datum notieren und zügig handeln. Zur Kostenfrage: Für eine Erstberatung darf Verbraucherinnen und Verbrauchern nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden. Die weitere Vergütung richtet sich entweder nach dem RVG – dann bemisst sie sich am Gegenstandswert – oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung, etwa auf Stundenbasis. Fragen Sie im Erstkontakt aktiv nach der voraussichtlichen Kostenstruktur. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte vor dem Termin die Versicherungsnummer bereithalten. Kanzleien holen die Deckungszusage in der Regel direkt beim Versicherer ein. Ohne Versicherung und bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung sowie Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren in Betracht; den Beratungshilfeschein stellt das örtliche Amtsgericht aus, der Eigenanteil beträgt derzeit 15 Euro. Für das Erstgespräch gilt: Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Einschätzung. Bringen Sie Verträge, Bescheide, Schriftwechsel, Kündigungen oder Rechnungen mit – idealerweise chronologisch geordnet – und notieren Sie den Ablauf sowie Ihre Ziele in wenigen Stichpunkten. Wichtig sind außerdem alle Schreiben mit Fristangaben, da diese den zeitlichen Handlungsrahmen bestimmen. Zur Lage und Anfahrt: Berlin ist Bundeshauptstadt und größte Stadt Deutschlands. Hier sitzen mehrere Amtsgerichte, das Landgericht, das Kammergericht sowie zahlreiche Bundesbehörden – für Mandate mit Gerichtsbezug bedeutet das kurze Wege innerhalb der Stadt. Die Kanzlei in der Karl-Marx-Allee 105 ist damit eine wohnortnahe Adresse für alle, die einen Rechtsanwalt in Berlin und Umgebung suchen. Kontakt und Terminvereinbarung sind telefonisch unter +49 3024 083130 möglich. Ergänzende Angaben zur Kanzlei finden Sie unter https://www.shw-berlin-anwalt-verkehrsrecht.de/. Dieser Text bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben zu diesem Eintrag stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen und wurden noch nicht von der Kanzlei bestätigt; Rechtsgebiete, Sprechzeiten und Kontaktdaten können sich ändern. Zu den Leistungen gehören Erstberatung, Rechtliche Einschätzung, Außergerichtliche Vertretung, Vertretung vor Gericht, Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung. Vergleichen Sie Rechtsanwalt in Berlin auf Nahort, lesen Sie Bewertungen und nehmen Sie direkt Kontakt auf — kostenlos und unverbindlich.

Das gefällt Kunden

Freundlicher Service, gute Erreichbarkeit und faire Preise werden häufig genannt.

Gut zu wissen

Dieses Profil ist noch nicht vom Inhaber übernommen.

Leistungen

  • Erstberatungauf Anfrage
  • Rechtliche Einschätzungauf Anfrage
  • Außergerichtliche Vertretungauf Anfrage
  • Vertretung vor Gerichtauf Anfrage
  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltungauf Anfrage
  • Korrespondenz mit der Gegenseiteauf Anfrage
  • Beratung im Verkehrsrechtauf Anfrage

Beliebt & Empfehlungen

Termine nach VereinbarungErstberatung möglichBeratung für Privatpersonen und UnternehmenFachanwaltsqualifikation angegebenSchwerpunkt Verkehrsrecht

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Karl-Marx-Allee 105, 10243 Berlin

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Häufige Fragen

Wo befindet sich Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held?

Karl-Marx-Allee 105, 10243 Berlin

Wie sind die Öffnungszeiten von Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held?

Öffnungszeiten auf Anfrage.

Welche Leistungen bietet Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held?

Erstberatung, Rechtliche Einschätzung, Außergerichtliche Vertretung, Vertretung vor Gericht, Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung, Korrespondenz mit der Gegenseite, Beratung im Verkehrsrecht

Wie kann ich Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held kontaktieren?

Telefonisch unter +49 3024 083130 oder über das Anfrageformular.

Ist Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Andreas Held ein verifizierter Betrieb?

Dieser Betrieb ist noch nicht verifiziert.

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